
Gebäudeschadstoffsanierung

Asbestsanierung nach TRGS 519
Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet – bis in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung im Jahr 1993 das Herstellen und die Verwendung verboten wurde. Viele langlebige Asbestprodukte wie Bodenbeläge oder Dachplatten begegnen uns noch heute im Alltag. Auch Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putze können Asbest enthalten.***
Wir führen für Sie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestprodukten aus. Unser Personal besitzt die Sachkunde nach TRGS 519 und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
***Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/asbest#warum-ist-asbest-gefahrlich)

KMF-Sanierung („alte“ Mineralwolle) nach TRGS 521
KMF-haltige Baustoffe, wie z. B. Isolierungen und Dämmmaterialien, die bis zum Jahr 2000 hergestellt wurde, gelten als krebserregend („alte Mineralwolle“). Hierbei sind besondere personelle sicherheitstechnische Anforderungen zu beachten und dürfen nur von sachkundigen Personen nach TRGS 521 durchgeführt werden.
Wir führen für Sie Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an KMF-haltigen Produkten aus. Unser Personal besitzt die Sachkunde nach TRGS 521 und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

Sanierung in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524
Noch immer befinden sich in vielen älteren Gebäuden Bauprodukte, die giftige Stoffe enthalten, wie z. B. Abdichtungsmaterialien (PCB-haltig), oder Dichtanstriche (PAK-haltig). Hierbei sind besondere personelle und sicherheitstechnische Anforderungen zu beachten und dürfen nur von sachkundigen Personen nach TRGS 524 durchgeführt werden.
Wir führen für Sie Sanierungsarbeiten in kontaminierten Bereichen aus. Unser Personal besitzt die Sachkunde nach TRGS 524 und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.